Der Begriff der gesundheitsbezogenen Lebensqualität darf nicht missverstanden werden;
er hat mit "Vergnügen" oder "Lifestyle-Medizin" nichts zu tun. Vielmehr stammt der
Begriff aus der europäischen Gesundheitsökonomie und ist eine standardisierte Meßlatte
für den Gesundheitsbegriff.
Die Koordinierung von Bettenplanung und Belegung wird im Rahmen der Organisationsreform
Aufgabe der "Deutschen Rentenversicherung Bund", der Nachfolgeorganisation von BfA und
VDR.
Der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland hat mit den §§ 1, 4 Abs. 1 SGB IX
konkrete Maßstäbe für die Ergebnisqualität vorgegeben. Ausführung ( § 17 ) und Inhalt
(Struktur- und Prozessqualität) richten sich ausschließlich nach den Regelungen des
SGB IX. Das hat Auswirkungen auf die Qualitätssicherungsverfahren.
Download eines Musterbriefs an die Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg als PDF Dokument.