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Der Begriff der gesundheitsbezogenen Lebensqualität darf nicht missverstanden werden; er hat mit "Vergnügen" oder "Lifestyle-Medizin" nichts zu tun. Vielmehr stammt der Begriff aus der europäischen Gesundheitsökonomie und ist eine standardisierte Meßlatte für den Gesundheitsbegriff.



Die Koordinierung von Bettenplanung und Belegung wird im Rahmen der Organisationsreform Aufgabe der "Deutschen Rentenversicherung Bund", der Nachfolgeorganisation von BfA und VDR.



Der Gesetzgeber in der Bundesrepublik Deutschland hat mit den §§ 1, 4 Abs. 1 SGB IX konkrete Maßstäbe für die Ergebnisqualität vorgegeben. Ausführung ( § 17 ) und Inhalt (Struktur- und Prozessqualität) richten sich ausschließlich nach den Regelungen des SGB IX. Das hat Auswirkungen auf die Qualitätssicherungsverfahren.



Download eines Musterbriefs an die Landesversicherungsanstalt Baden-Württemberg als PDF Dokument.